Das Aufstiegs-BAföG: Förderung für deinen beruflichen Aufstieg
In Deutschland können Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch private Träger, die Voll- oder Teilzeitfortbildungen anbieten. Das AFBG bietet dir finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen wie Handwerk, Industrie, Erziehung, Technik, Fachkaufmannschaft, Betriebswirtschaft und mehr.
Dein förderfähiger Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. In der Regel ist eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für deine Zulassung zur Fortbildungsprüfung.
Es können bis zu drei Fortbildungen gefördert werden:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin
- Bachelor Professional
- Master Professional
Deine Förderung ist an zeitliche Anforderungen gebunden. Die erfordlichen Arbeitsstunden variieren je nach Fortbildungsstufe und Teil- oder Vollzeit. Fernlehrgänge können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls gefördert werden.
Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Du kannst eine Förderung erhalten, wenn:
- du dich auf einen Fortbildungsabschluss im Bereich Handwerk, Industrie, Erziehung, Technik, Fachkaufmannschaft, Betriebswirtschaft oder einer von über 700 ähnlichen Qualifikationen vorbereitest,
- die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung erfüllt sind,
- du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast,
- du den deutschen Pass, einen bestimmten Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis besitzt oder
- dich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hast und erwerbstätig warst,
- du einen Bachelorabschluss hast und dies der höchste Hochschulabschluss ist,
- du Studienabbrecher oder Abiturient ohne Erstausbildungsabschluss bist und die erforderliche Berufspraxis hast.
Eine Altersgrenze besteht für die Förderung nicht.

Wie läuft die Förderung beim Aufstiegs-BAföG ab?
Die Förderung beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen sowie ein zinsgünstiges Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Höhe der Zuschussanteile variiert je nach Art der Förderung (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Hier haben wir dir einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
- Maximal 15.000 Euro
- 50 % als Zuschuss, Rest als KfW-Darlehen
- Nach bestandener Prüfung: 50 % des noch nicht fälligen Darlehens wird erlassen
Beitrag zum Lebensunterhalt:
- abhängig vom Einkommen
- muss in Vollzeit absolviert werden
- vollständig als Zuschuss
Antrag stellen
Wenn du die Kriterien erfüllst, kannst du den Antrag online stellen. Die allgemeinen Antragsformulare befinden sich auf der offiziellen Website zum Aufstiegs-BAföG. Beachte, dass Bundesländer zum Teil unterschiedliche Antragsverfahren haben.
Die offizielle Website bietet nicht nur Erklärungen zum Antragsprozess, sondern präsentiert auch anschauliche Beispiele für die Förderung.
Eine Weiterbildung kann auch mit Stress verbunden sein. In unserem Artikel über Stressbewältigung geben wir dir die besten Tipps, um während deiner Fortbildung die Ruhe zu bewahren.
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Autorin: Celine Engelken
Beitragsbild: pch.vector auf Freepik
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